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BaFin greift vermehrt durch

Nach Pameroy Management Recherchen greift die deutsche Finanzaufsicht zusammen mit der österreichischen FMA verstärkt durch, nichtregulierte Businesses in Europa durch anonyme Whistleblower Anzeigen an den Pranger zu stellen.



BaFin und österreichische FMA greifen verstärkt bei Ihren Warnmeldungen und öffentlichen Investorenwarnungen auf die Whistleblower Informationen durch.

Whistleblowing ohne Beweise

“Whistleblowing ohne Beweise ist gefährlich und nicht rechtens. Gefährlicher jedoch ist es, Finanzanbieter im EU Ausland pauschal unter Generalverdacht zu stellen, mit Warnmeldungen zu versehen, ohne konkret zu ermitteln” warnt Dr. Thomas Gerschweil, der als beratender Anwalt Pameroy und seine Kunden vertritt.

Pameroy Management Ltd erreichten von diversen Nicht-Kunden Hilfsgesuche beim Umgang mit deutschen und österreichischen Regulatoren in letzter Zeit.

Hilfe für Pameroy Kunden garantiert

Leider musste das Unternehmen diverse Hilfsgesuche jedoch zurückweisen bzw. ablehnen, da der zeitliche Horizont um diese Anliegen vollends bearbeiten zu können aufgrund der momentanen extrem guten Auftragslage einfach fehlt.


Daher bitten wir alle Pameroy Kunden, ihre Websites ihrem Licensing Team oder Gruppen Partner mitzuteilen, um einen kostenfreien Legal Check durchführen zu können, der verhindern kann, das Bafin und FMA Ihre Webseiten in die offizielle Warnliste einträgt. Gerade Nicht-EU Lizenzfirmen müssen eine Vielzahl an Fakten, rechtlichen Rahmenbedingungen etc. beachten, um nicht ins Fadenkreuz der Regulierer zu geraten.


Es ist keine Schande nach Hilfe zu Fragen, bewerten und "drüber schauen zu lassen", so Degenius Subald, Licensing Manager - ist jedoch das Kind einmal in den Brunnen gefallen und die Warnmeldung ist draussen, dann ist es oft zu spät und die Reputation ist "futsch".


Pameroy Management Ltd warnt alle Kunden eindringlich, sich an die Richtlinien von Regulatoren in Europa zu halten, nicht in Europa aktiv tätig zu sein, keine Kunden aktiv in Europa einzuwerben und bei Anfragen der Regulatoren sofort unsere Rechtsabteilung zu informieren, da oft Warnmeldungen auf Missverstädnissen beruhen, die einfach und schnell ausgeräumt werden können.


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